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als Naturpark
Die Geschichte des Drömlings ist eng mit den in und am Drömling wohnenden Menschen verbunden. Sie schufen durch ihre Tätigkeit das sich heute bietende Gesicht dieser Landschaft. Mehr als 200 Jahre stand die bedingungslose Nutzbarmachung der Natur im Vordergrund. Seit dem 12. September 1990 ist der sachsen-anhaltinische Teil des Drömlings als Naturpark ausgewiesen. Die wertvollsten Teile des Naturparks wurden am 30. Juni 2005 als Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ mit einer Größe von 10.340 ha gliedert sich in vier Schutzzonen: 1. In die Kernzone mit ca. 840 ha,
Die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Ausprägung von Natur und Landschaft zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, ist Schutzzweck des Naturschutzgebietes.
Der Drömling wird durch die Aller und Ohre, sowohl zur Weser, als auch zur Elbe hin, entwässert. Dadurch stellt er ein wichtiges Element im Biotopverbund der Flusssysteme, z.B. für den Fischotter, dar. Das heutige Erscheinungsbild des Drömlings entstand durch die menschliche Nutzung. Durch die großflächige Anlage von Entwässerungskanälen und Gräben, die Anlage von Moordammkulturen und den Bau des Mittellandkanals entstand in den vergangen zwei Jahrhunderten ein umfangreiches Gewässernetz. Den Naturpark Drömling nennt man wegen der 1.725 km Wasserläufe auch „Land der tausend Gräben“. Die kontinuierliche Erhöhung der Brutpaarzahl von Weißstorch und Kranich, die Wieder- und Neubesiedlung des Drömlings durch den Fischotter, Biber, Wachtelkönig und Seeadler sind wesentlich auf die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in den letzten 15 Jahren zurückzuführen. Vor allem die winterliche Überflutung der Flächen bedingen die europaweite Bedeutung des Naturschutzgebietes als Durchzugs- und Rastgebiet für Kraniche, Gänse, Schwäne, Enten und Brachvogel. Von besonderem Wert ist der Drömling außerdem als wichtiger Besiedlungsschwerpunkt der Ostzieherpopulation des Weißstorches.
Die offizielle NSG Verordnung "Ohre-Drömling" als PDF.
Die offizielle Naturparkverordnung von 1990 als PDF.
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